KFZ-Unfallgutachter in Berlin und Brandenburg
Sie hatten einen Autounfall und suchen nun nach einem unabhängigen KFZ-Sachverständiger, der Ihren Schaden Fach-und Sachgerecht bewertet und Ihnen ein kostenloses KFZ-Unfallgutachten erstellt? Sie sind auf der Suche nach einem KFZ-Gutachter, der nicht nur den Schaden an Ihrem Auto begutachtet und bewertet sondern Sie darüber hinaus auch kompetent bis zur Reparatur begleitet? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit mir.
Sie sind in einen Autounfall verwickelt und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?

KFZ-Gutachter
Warum sollten Sie sich für mich, als Ihren persönlichen, starken Partner entscheiden?
KFZ-Unfallgutachter
Wie ist der optimale Weg zu Ihrem Unfallgutachten?
Auto Gutachter
Starke Partner für Ihr KFZ Gutachten
Unfallgutachter
Warum sollten Sie unbedingt einen KFZ Unfallgutachter rufen?
Ich möchte es Ihnen so einfach wie möglich machen und bin immer an Ihrer Seite, um Sie umfassend zu beraten – natürlich kostenlos, Ihr KFZ-Gutachter Berlin. Überzeugen Sie sich von meinen Leistungen.
KFZ-Sachverständiger
Vielleicht können wir schon dringende Fragen vorab beantworten
Nein, der KFZ-Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Bei einem Totalschaden innerhalb von Durchschnittlich 2 Arbeitstagen, ansonsten bei Reparaturschäden und Kleinstschäden kürzer.
Sobald das Gutachten bei der Versicherung bearbeitet wurde und Ihrer Werkstatt eine Reparaturkostenübernahme zugesendet wird.
Bei Anerkennung des Gutachtens durch die gegnerische Versicherung wird die Werkstatt eine Sach- und Fachgerechte Reparatur durchführen mit geregelter Kostenübernahme.
Die fiktive Abrechnung (Auszahlung) wird grundsätzlich nur Netto ausgezahlt (In der Regel werden hier Kürzungen durch die gegnerische Versicherung vorgenommen).
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe über der Bagatellenschadensgrenze von 750€.
PKW’s, Motorräder, hochwertige Fahrräder, Anhänger, Transporter bis 7,5T und LKW’s sowie Reisebusse und Campingfahrzeuge.
Grundvoraussetzung minimal:
- Klärung der Schuldfrage. Im Zweifel der Schuldfrage einen Verkehrsanwalt hinzuziehen (Rechtsschutz).
- Kennzeichen des Unfallgegners cz-lekarna.com
Optimal zusätzlich noch die Schadensnummer des Unfallgegners (falls vorhanden)
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe.