Häufig gestellte Fragen von Kunden.
Muss ich den KFZ Gutachter bezahlen?
Nein, der KFZ-Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Häufig gestellte Fragen von Kunden.
Nein, der KFZ-Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Bei einem Totalschaden innerhalb von Durchschnittlich 2 Arbeitstagen, ansonsten bei Reparaturschäden und Kleinstschäden kürzer.
Sobald das Gutachten bei der Versicherung bearbeitet wurde und Ihrer Werkstatt eine Reparaturkostenübernahme zugesendet wird.
Bei Anerkennung des Gutachtens durch die gegnerische Versicherung wird die Werkstatt eine Sach- und Fachgerechte Reparatur durchführen mit geregelter Kostenübernahme. Die fiktive Abrechnung (Auszahlung) wird grundsätzlich nur Netto ausgezahlt (In der Regel werden hier Kürzungen durch die gegnerische Versicherung vorgenommen).
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe über der Bagatellenschadensgrenze von 750€.
PKW’s, Motorräder, hochwertige Fahrräder, Anhänger, Transporter bis 7,5T und LKW’s sowie Reisebusse und Campingfahrzeuge.
Grundvoraussetzung minimal: Klärung der Schuldfrage. Im Zweifel der Schuldfrage einen Verkehrsanwalt hinzuziehen (Rechtsschutz). Kennzeichen des Unfallgegners cz-lekarna.com Optimal zusätzlich noch die Schadensnummer des Unfallgegners (falls vorhanden)
Kfz-Gutachten und Unfallgutachter in Berlin und Brandenburg In der Metropolregion Berlin und Brandenburg bieten wir umfassende Kfz-Gutachten und Unfallgutachterdienste an. Unsere Experten sind in verschiedenen Stadtteilen und Städten präsent, um Ihnen bei der Bewertung und Dokumentation von Schäden an Ihrem Fahrzeug professionell zur Seite zu stehen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Regionen und Ortschaften, [...]