KFZ-Gutachter und Sachverständiger in Berlin Köpenick
Ihr Unfallgutachter Thomas Fabian
Unfallgutachter in Berlin Köpenick
Unabhängiges KFZ-Gutachten
Im äußersten Süd-Osten der Stadt liegt der grüne Bezirk Berlin Köpenick mit seinen vielen Wasserstraßen, viel Wald und dem Müggelsee als Hauptmerkmal des Bezirks. Aber auch andere Geschichten wie der Hauptmann von Köpenick machten diesen Bezirk berühmt. Im Norden des Bezirks grenzt der Stadtteil Uhlenhorst an Köpenick. Neben den vielen Landstraßen, die gerade im Frühjahr und Herbst als Unfallschwerpunkt gelten, zieht sich der Müggelheimer Damm einmal quer durch den Berliner Bezirk, Richtung City.
Gerade im Herbst kann es durch Laubfall und Witterungsbedingt immer schnell zu einem Unfall kommen mit Blechschaden. Sind Sie und evtl. Beteiligte wohlauf? Ist der Schock vorüber? Versuchen Sie sich zu entspannen. Der Unfall kann nicht rückgängig gemacht, nur bestmöglich stressfrei behoben werden. Damit Sie sich nicht lange mit Ihrem Unfallgegner oder deren Versicherung rumärgern müssen, übernehme ich für Sie die komplette Schadensbegutachtung sowie die Erstellung eines unabhängigen KFZ-Gutachten durch einen TüV-Zertifizierten Sachverständigen.
Warum sollten Sie sich für mich entscheiden?
Jederzeit für Sie erreichbar
Ihr KFZ-Gutachter und Unfallgutachter in Berlin und Brandenburg
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Warum einen KFZ-Gutachter rufen?
Die Vorteile für Sie auf einen Blick
Ich möchte es Ihnen so einfach wie möglich machen und bin immer an Ihrer Seite, um Sie umfassend zu beraten – natürlich kostenlos, Ihr KFZ-Gutachter Berlin. Überzeugen Sie sich von meinen Leistungen:
Tipps vom Profi
Sie sind in einen Autounfall verwickelt und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
Versuchen Sie ruhig zu bleiben und den Unfall als gegeben hinzunehmen!
Immer die Polizei verständigen!
Kein Bargeld vom Gegner als Entschädigung annehmen!
Nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen und manipulieren lassen!
Bis Ihre Schuld feststeht, haben Sie ein Recht auf einen KFZ Gutachter Ihrer Wahl!

Häufige Fragen vorab
In meiner langjährigen Arbeit und Erfahrung als KFZ-und Unfallgutachter in Berlin und Brandenburg sind viele Fragen meiner Kunden wiederkehrend. Nutzen Sie gerne folgenden Bereich um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe.
Grundvoraussetzung minimal:
- Klärung der Schuldfrage. Im Zweifel der Schuldfrage einen Verkehrsanwalt hinzuziehen (Rechtsschutz).
- Kennzeichen des Unfallgegners
Optimal zusätzlich: cz-lekarna.com
Schadensnummer des Unfallgegners (falls vorhanden)
PKW’s, Motorräder, hochwertige Fahrräder, Anhänger, Transporter bis 7,5T und LKW’s sowie Reisebusse und Campingfahrzeuge.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe über der Bagatellenschadensgrenze von 750€.
Bei Anerkennung des Gutachtens durch die gegnerische Versicherung wird die Werkstatt eine Sach- und Fachgerechte Reparatur durchführen mit geregelter Kostenübernahme.
Die fiktive Abrechnung (Auszahlung) wird grundsätzlich nur Netto ausgezahlt impotenciastop.com. (In der Regel werden hier Kürzungen durch die gegnerische Versicherung vorgenommen)
Sobald das Gutachten bei der Versicherung bearbeitet wurde und Ihrer Werkstatt eine Reparaturkostenübernahme zugesendet wird.
Bei einem Totalschaden innerhalb von durchschnittlich 2 Arbeitstagen, ansonsten bei Reparaturschäden und Kleinstschäden auch ca. 2-3 Arbeitstage.
Nein, der KFZ-Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
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