KFZ-Gutachter und Sachverständiger in Berlin Pankow
Ihr Unfallgutachter Thomas Fabian
Unfallgutachter in Berlin Pankow
Unabhängiges KFZ-Gutachten
Der heutige Großbezirk Berlin-Pankow bestand ehemals aus den Bezirken Weißensee, Prenzlauer Berg und Pankow. Ein beliebter Ort zum wohnen da die Anbindung ins Grüne und Stadtinnere sehr gut zu bewerkstelligen ist. Der Bezirk hat in den letzten Jahren einen wahren Zuzugsboom erlebt und dadurch auch sein Verkehrsaufkommen, enorm gesteigert. Unfallschwerpunkte sind vor allem die verlängerte Schönhauser Allee, welche in der Berliner Straße und Mühlenstraße mündet. Gerade Morgens und Abends können durch „Stop and Go“ Verkehr, schnell mal ein Auffahrunfall passieren.
Sobald der Schock wegen dem Autounfall nachgelassen hat, sollten Sie mich schnellstmöglich kontaktieren, um Ihren Schaden innerhalb kürzester Zeit der gegnerischen Versicherung mitzuteilen. Rufen Sie mich dazu einfach an oder vereinbaren Sie hier Online schon einen Termin für Ihr KFZ-Gutachten in Berlin Pankow.
Warum sollten Sie sich für mich entscheiden?
Jederzeit für Sie erreichbar
Ihr KFZ-Gutachter und Unfallgutachter in Berlin und Brandenburg
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Warum einen KFZ-Gutachter rufen?
Die Vorteile für Sie auf einen Blick
Ich möchte es Ihnen so einfach wie möglich machen und bin immer an Ihrer Seite, um Sie umfassend zu beraten – natürlich kostenlos, Ihr KFZ-Gutachter Berlin. Überzeugen Sie sich von meinen Leistungen:
Tipps vom Profi
Sie sind in einen Autounfall verwickelt und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
Versuchen Sie ruhig zu bleiben und den Unfall als gegeben hinzunehmen!
Immer die Polizei verständigen!
Kein Bargeld vom Gegner als Entschädigung annehmen!
Nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen und manipulieren lassen!
Bis Ihre Schuld feststeht, haben Sie ein Recht auf einen KFZ Gutachter Ihrer Wahl!

Häufige Fragen vorab
In meiner langjährigen Arbeit und Erfahrung als KFZ-und Unfallgutachter in Berlin und Brandenburg sind viele Fragen meiner Kunden wiederkehrend. Nutzen Sie gerne folgenden Bereich um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe.
Grundvoraussetzung minimal:
- Klärung der Schuldfrage. Im Zweifel der Schuldfrage einen Verkehrsanwalt hinzuziehen (Rechtsschutz).
- Kennzeichen des Unfallgegners
Optimal zusätzlich: cz-lekarna.com
Schadensnummer des Unfallgegners (falls vorhanden)
PKW’s, Motorräder, hochwertige Fahrräder, Anhänger, Transporter bis 7,5T und LKW’s sowie Reisebusse und Campingfahrzeuge.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe über der Bagatellenschadensgrenze von 750€.
Bei Anerkennung des Gutachtens durch die gegnerische Versicherung wird die Werkstatt eine Sach- und Fachgerechte Reparatur durchführen mit geregelter Kostenübernahme.
Die fiktive Abrechnung (Auszahlung) wird grundsätzlich nur Netto ausgezahlt impotenciastop.com. (In der Regel werden hier Kürzungen durch die gegnerische Versicherung vorgenommen)
Sobald das Gutachten bei der Versicherung bearbeitet wurde und Ihrer Werkstatt eine Reparaturkostenübernahme zugesendet wird.
Bei einem Totalschaden innerhalb von durchschnittlich 2 Arbeitstagen, ansonsten bei Reparaturschäden und Kleinstschäden auch ca. 2-3 Arbeitstage.
Nein, der KFZ-Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
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