KFZ-Gutachter und Sachverständiger in Joachimsthal
Ihr Unfallgutachter Thomas Fabian
Unfallgutachter in Joachimsthal
Unabhängiges KFZ-Gutachten
Joachimsthal liegt eine knappe Autostunde von Berlin Weissensee entfernt, im Nord-Osten von Brandenburg im Landkreis Barnim. Erreichen kann man Joachimsthal am Besten über die A11 über Bernau und Finowfurt. Die Stadt ist bekannt für sein Erholungsgebiet und den Grimnitzsee, welcher neben dem Werbellinsee einen der Größten Seen der Umgebung darstellt. Joachimsthal ist von Wald umgeben und bietet damit für Wildunfälle oder Rutschunfälle durch fallendes Laub beste Bedingungen. Die L220 oder Angermünder Str. bildet neben der Templiner Str. und Töpferstraße die Hauptverkehrsadern der Stadt. Sollte Ihnen ein unverschuldeter Autounfall passieren so rufen Sie schnellstmöglich Ihren KFZ-Gutachter für Joachimsthal.
Kaum jemand rechnet damit und trotzdem passieren täglich Autounfälle. Auf dem Weg zur Arbeit und zurück. In der Freizeit oder auch nur, wenn Sie mal eine schnelle Besorgung erledigen wollen. Ist ein unverschuldeter Autounfall erstmal passiert, werden viele nervös oder lassen sich unter Druck setzen. Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Haben Sie den Unfall nicht verursacht und fällt Ihr Schaden nicht unter Kaskoschaden, haben Sie jederzeit das Recht auf einen unabhängigen KFZ-Gutachter für Joachimsthal und ganz Barnim. Innerhalb von 24 Std. kann ich Ihnen ein kostenloses KFZ-Gutachten erstellen und bei der Versicherung oder Ihrem Rechtsbeistand einreichen.
Warum sollten Sie sich für mich entscheiden?
Jederzeit für Sie erreichbar
Ihr KFZ-Gutachter und Unfallgutachter in Berlin und Brandenburg
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Warum einen KFZ-Gutachter rufen?
Die Vorteile für Sie auf einen Blick
Ich möchte es Ihnen so einfach wie möglich machen und bin immer an Ihrer Seite, um Sie umfassend zu beraten – natürlich kostenlos, Ihr KFZ-Gutachter Berlin. Überzeugen Sie sich von meinen Leistungen:
Tipps vom Profi
Sie sind in einen Autounfall verwickelt und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
Versuchen Sie ruhig zu bleiben und den Unfall als gegeben hinzunehmen!
Immer die Polizei verständigen!
Kein Bargeld vom Gegner als Entschädigung annehmen!
Nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen und manipulieren lassen!
Bis Ihre Schuld feststeht, haben Sie ein Recht auf einen KFZ Gutachter Ihrer Wahl!

Häufige Fragen vorab
In meiner langjährigen Arbeit und Erfahrung als KFZ-und Unfallgutachter in Berlin und Brandenburg sind viele Fragen meiner Kunden wiederkehrend. Nutzen Sie gerne folgenden Bereich um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe.
Grundvoraussetzung minimal:
- Klärung der Schuldfrage. Im Zweifel der Schuldfrage einen Verkehrsanwalt hinzuziehen (Rechtsschutz).
- Kennzeichen des Unfallgegners
Optimal zusätzlich: cz-lekarna.com
Schadensnummer des Unfallgegners (falls vorhanden)
PKW’s, Motorräder, hochwertige Fahrräder, Anhänger, Transporter bis 7,5T und LKW’s sowie Reisebusse und Campingfahrzeuge.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe über der Bagatellenschadensgrenze von 750€.
Bei Anerkennung des Gutachtens durch die gegnerische Versicherung wird die Werkstatt eine Sach- und Fachgerechte Reparatur durchführen mit geregelter Kostenübernahme.
Die fiktive Abrechnung (Auszahlung) wird grundsätzlich nur Netto ausgezahlt impotenciastop.com. (In der Regel werden hier Kürzungen durch die gegnerische Versicherung vorgenommen)
Sobald das Gutachten bei der Versicherung bearbeitet wurde und Ihrer Werkstatt eine Reparaturkostenübernahme zugesendet wird.
Bei einem Totalschaden innerhalb von durchschnittlich 2 Arbeitstagen, ansonsten bei Reparaturschäden und Kleinstschäden auch ca. 2-3 Arbeitstage.
Nein, der KFZ-Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
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