KFZ-Gutachter und Sachverständiger in Prenzlau
Ihr Unfallgutachter Thomas Fabian
Unfallgutachter in Prenzlau
Ihnen ist ein unverschuldeter Autounfall passiert und Sie wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Weder vom Unfallgegner, noch von dessen Versicherung. Die gegnerische Versicherung ist daran interessiert deren KFZ-Gutachter zu schicken, weil dieser natürlich zu Gunsten seines Arbeitgebers prüft. Sollten es sich bei Ihrem Schaden um einen unverschuldeten Autounfall handeln und dieser kein Kaskoschaden sein, so haben Sie als geschädigte Person jederzeit das Recht auf einen kostenlosen, unabhängigen Sachverständigen. Als Ihr KFZ-Gutachter für Eberswalde stehe ich Ihnen mit flexibler Terminvergabe jederzeit zur Verfügung.
Warum sollten Sie sich für mich entscheiden?
Jederzeit für Sie erreichbar
Ihr KFZ-Gutachter und Unfallgutachter in Berlin und Brandenburg
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Warum einen KFZ-Gutachter rufen?
Die Vorteile für Sie auf einen Blick
Ich möchte es Ihnen so einfach wie möglich machen und bin immer an Ihrer Seite, um Sie umfassend zu beraten – natürlich kostenlos, Ihr KFZ-Gutachter Berlin und Brandenburg. Überzeugen Sie sich von meinen Leistungen:
Tipps vom Profi
Sie sind in einen Autounfall verwickelt und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
Versuchen Sie ruhig zu bleiben und den Unfall als gegeben hinzunehmen!
Immer die Polizei verständigen!
Kein Bargeld vom Gegner als Entschädigung annehmen!
Nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen und manipulieren lassen!
Bis Ihre Schuld feststeht, haben Sie ein Recht auf einen KFZ Gutachter Ihrer Wahl!

Häufige Fragen vorab
In meiner langjährigen Arbeit und Erfahrung als KFZ-und Unfallgutachter in Berlin und Brandenburg sind viele Fragen meiner Kunden wiederkehrend. Nutzen Sie gerne folgenden Bereich um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe.
Grundvoraussetzung minimal:
- Klärung der Schuldfrage. Im Zweifel der Schuldfrage einen Verkehrsanwalt hinzuziehen (Rechtsschutz).
- Kennzeichen des Unfallgegners
Optimal zusätzlich: cz-lekarna.com
Schadensnummer des Unfallgegners (falls vorhanden)
PKW’s, Motorräder, hochwertige Fahrräder, Anhänger, Transporter bis 7,5T und LKW’s sowie Reisebusse und Campingfahrzeuge.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe über der Bagatellenschadensgrenze von 750€.
Bei Anerkennung des Gutachtens durch die gegnerische Versicherung wird die Werkstatt eine Sach- und Fachgerechte Reparatur durchführen mit geregelter Kostenübernahme.
Die fiktive Abrechnung (Auszahlung) wird grundsätzlich nur Netto ausgezahlt impotenciastop.com. (In der Regel werden hier Kürzungen durch die gegnerische Versicherung vorgenommen)
Sobald das Gutachten bei der Versicherung bearbeitet wurde und Ihrer Werkstatt eine Reparaturkostenübernahme zugesendet wird.
Bei einem Totalschaden innerhalb von durchschnittlich 2 Arbeitstagen, ansonsten bei Reparaturschäden und Kleinstschäden auch ca. 2-3 Arbeitstage.
Nein, der KFZ-Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
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