KFZ-Gutachter und Sachverständiger in Templin
Ihr Unfallgutachter Thomas Fabian
Unfallgutachter in Templin
Unabhängiges KFZ-Gutachten
Fast an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern liegt die Stadt Templin. Besonders durch seine historisch gut erhaltene Stadtmauer und anderen historischen Gebäuden, ist Templin ein beliebter Urlaubsort. Als Erholungsort ist Templin auch bekannt für den Templiner See, Lübbesee und Fährsee sowie Netzowsee, die als Ausläufer der Mecklenburger Seenplatten gelten. Die einzige große Verkehrsader B109 führt durch Templin Stadt, weiter bis nach Prenzlau. Neben den großen Bundesstraße sind auch die umliegenden Waldstraßen, potentielle Gefahrenzonen für Verkehrsunfälle. Ist Ihnen jemand unverschuldet ins Auto gefahren so rufen Sie Ihren KFZ-Gutachter und unabhängigen Sachverständigen für Templin an. Ich erstelle Ihnen ein Unfallgutachten innerhalb kürzester Zeit.
Ein Autounfall ist immer keine schöne Sache. Noch schlimmer wird es, wenn man der Geschädigte des KFZ-Unfall ist. Da heißt es erstmal, dankbar sein für jeden nicht zu Schaden gekommenen Beteiligten am Unfall. Um solch ein Autounfallnicht unnötig zu verkomplizieren und vor allen Dingen, nicht die Kosten zu erhalten, die Ihnen zustehen, gönnen Sie sich doch einfach einen kostenlosen, unabhängigen KFZ Sachverständigen in Templin. Als KFZ-Gutachter in Templin bin ich nicht nur zeitlich flexibel sondern kann Ihren Schaden auch innerhalb kürzester Zeit aufnehmen und Sie kompetent beraten.
Warum sollten Sie sich für mich entscheiden?
Jederzeit für Sie erreichbar
Ihr KFZ-Gutachter und Unfallgutachter in Berlin und Brandenburg
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Warum einen KFZ-Gutachter rufen?
Die Vorteile für Sie auf einen Blick
Ich möchte es Ihnen so einfach wie möglich machen und bin immer an Ihrer Seite, um Sie umfassend zu beraten – natürlich kostenlos, Ihr KFZ-Gutachter Berlin. Überzeugen Sie sich von meinen Leistungen:
Tipps vom Profi
Sie sind in einen Autounfall verwickelt und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
Versuchen Sie ruhig zu bleiben und den Unfall als gegeben hinzunehmen!
Immer die Polizei verständigen!
Kein Bargeld vom Gegner als Entschädigung annehmen!
Nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen und manipulieren lassen!
Bis Ihre Schuld feststeht, haben Sie ein Recht auf einen KFZ Gutachter Ihrer Wahl!

Häufige Fragen vorab
In meiner langjährigen Arbeit und Erfahrung als KFZ-und Unfallgutachter in Berlin und Brandenburg sind viele Fragen meiner Kunden wiederkehrend. Nutzen Sie gerne folgenden Bereich um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe.
Grundvoraussetzung minimal:
- Klärung der Schuldfrage. Im Zweifel der Schuldfrage einen Verkehrsanwalt hinzuziehen (Rechtsschutz).
- Kennzeichen des Unfallgegners
Optimal zusätzlich: cz-lekarna.com
Schadensnummer des Unfallgegners (falls vorhanden)
PKW’s, Motorräder, hochwertige Fahrräder, Anhänger, Transporter bis 7,5T und LKW’s sowie Reisebusse und Campingfahrzeuge.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe über der Bagatellenschadensgrenze von 750€.
Bei Anerkennung des Gutachtens durch die gegnerische Versicherung wird die Werkstatt eine Sach- und Fachgerechte Reparatur durchführen mit geregelter Kostenübernahme.
Die fiktive Abrechnung (Auszahlung) wird grundsätzlich nur Netto ausgezahlt impotenciastop.com. (In der Regel werden hier Kürzungen durch die gegnerische Versicherung vorgenommen)
Sobald das Gutachten bei der Versicherung bearbeitet wurde und Ihrer Werkstatt eine Reparaturkostenübernahme zugesendet wird.
Bei einem Totalschaden innerhalb von durchschnittlich 2 Arbeitstagen, ansonsten bei Reparaturschäden und Kleinstschäden auch ca. 2-3 Arbeitstage.
Nein, der KFZ-Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
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