KFZ-Gutachter und Sachverständiger in Berlin Weißensee
Ihr Unfallgutachter Thomas Fabian
Unfallgutachter in Berlin Weißensee
Unabhängiges KFZ-Gutachten
Der ehemalige, grüne Bezirk Weißensee fällt seit einigen Jahren unter den Großbezirk Pankow. Durch seine attraktive Lage sowie nähe zum Stadtkern und Umland, ist der Bezirk, für viele Menschen sehr interessant geworden. Durch den kontinuierlichen Zuzug der letzten Jahre, ist auch das Verkehrsaufkommen stark gestiegen. Unfallschwerpunkte sind nicht nur die Berliner Allee mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen und der Straßenbahn, sondern auch die vielen, kleinen Straßen rund um den Weißenseer See. Hier herrscht meist die StVo ohne Ampeln und gerade bei „Rechts vor Links“ ist schnell mal eine Vorfahrt genommen oder ein Unfall mit Blechschaden passiert.
Um Ihren Wagen nach einem Autounfall, schnellstmöglich wieder auf die Straße zu bringen, sollten Sie, wenn der Schock vorbei ist, mich schnellstmöglich kontaktieren. Innerhalb von 24 Std. kann ich Ihren Schaden begutachten und innerhalb von 48 Std. hat die Versicherung des Unfallverursachers ein KFZ-Gutachten, von Ihrem Sachverständigen aus Berlin Weißensee, auf dem Tisch.
Warum sollten Sie sich für mich entscheiden?
Jederzeit für Sie erreichbar
Ihr KFZ-Gutachter und Unfallgutachter in Berlin und Brandenburg
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Warum einen KFZ-Gutachter rufen?
Die Vorteile für Sie auf einen Blick
Ich möchte es Ihnen so einfach wie möglich machen und bin immer an Ihrer Seite, um Sie umfassend zu beraten – natürlich kostenlos, Ihr KFZ-Gutachter Berlin cialis koupit. Überzeugen Sie sich von meinen Leistungen:
Tipps vom Profi
Sie sind in einen Autounfall verwickelt und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
Versuchen Sie ruhig zu bleiben und den Unfall als gegeben hinzunehmen!
Immer die Polizei verständigen!
Kein Bargeld vom Gegner als Entschädigung annehmen!
Nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen und manipulieren lassen!
Bis Ihre Schuld feststeht, haben Sie ein Recht auf einen KFZ Gutachter Ihrer Wahl!

Häufige Fragen vorab
In meiner langjährigen Arbeit und Erfahrung als KFZ-und Unfallgutachter in Berlin und Brandenburg sind viele Fragen meiner Kunden wiederkehrend. Nutzen Sie gerne folgenden Bereich um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe.
Grundvoraussetzung minimal:
- Klärung der Schuldfrage. Im Zweifel der Schuldfrage einen Verkehrsanwalt hinzuziehen (Rechtsschutz).
- Kennzeichen des Unfallgegners
Optimal zusätzlich: cz-lekarna.com
Schadensnummer des Unfallgegners (falls vorhanden)
PKW’s, Motorräder, hochwertige Fahrräder, Anhänger, Transporter bis 7,5T und LKW’s sowie Reisebusse und Campingfahrzeuge.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist die Schadenshöhe über der Bagatellenschadensgrenze von 750€.
Bei Anerkennung des Gutachtens durch die gegnerische Versicherung wird die Werkstatt eine Sach- und Fachgerechte Reparatur durchführen mit geregelter Kostenübernahme.
Die fiktive Abrechnung (Auszahlung) wird grundsätzlich nur Netto ausgezahlt impotenciastop.com. (In der Regel werden hier Kürzungen durch die gegnerische Versicherung vorgenommen)
Sobald das Gutachten bei der Versicherung bearbeitet wurde und Ihrer Werkstatt eine Reparaturkostenübernahme zugesendet wird.
Bei einem Totalschaden innerhalb von durchschnittlich 2 Arbeitstagen, ansonsten bei Reparaturschäden und Kleinstschäden auch ca. 2-3 Arbeitstage.
Nein, der KFZ-Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
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