Bei Anerkennung des Gutachtens durch die gegnerische Versicherung wird die Werkstatt eine Sach- und Fachgerechte Reparatur durchführen mit geregelter Kostenübernahme.

Die fiktive Abrechnung (Auszahlung) wird grundsätzlich nur Netto ausgezahlt (In der Regel werden hier Kürzungen durch die gegnerische Versicherung vorgenommen).